Google: Suchmaschinen sind Zeitungen

21.05.2012

Vergangenen Monat veröffentlichte der Jurist Eugene Volokh ein von Google in Auftrag gebenenes Weißbuch, das dafür plädiert, Suchmaschinen als Presseorgane zu begreifen, die unter dem Schutz des 1. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten stehen. Damit hat Google erstmals angedeutet, vom Selbstverständnis her ein Medienkonzern zu sein (mediadb.eu hatte Google 2012 erstmals in das Ranking der 50 größten Medienkonzerne aufgenommen, für eine entsprechende Begründung von IfM-Direktor Lutz Hachmeister siehe hier). Mit der Berufung auf die Meinungs- und Pressefreiheit versucht der Konzern offenbar Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen, die seit Jahren beklagen, Google würde seine marktbeherschende Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt dazu missbrauchen, bestimmte Webinhalte in seinen Suchergebnissen zu bevorteilen. Die Redaktion von mediadb.eu hat die wesentlichen Argumente zusammengefasst und auf mögliche Folgen analysiert:

1. Welche Argumente führt Google ins Feld?
Volokh argumentiert, Goolges Suchalgorithmus hätte die gleiche Funktion wie ein Redakteur einer Zeitung oder Enzyklopädie. So wären die - immerhin von menschlichen Ingenieuren programmierten - Algorithmen mit einer quasi-redaktionellen Vorauswahl der Suchergebnisse gleichzusetzen, die aufgrund der riesigen Menge an Daten nicht von Menschen geleistet werden könne. Bei der von Google präsentierten Rangordnung der Suchergebnisse handele es sich im Sinne der US-Verfassung um "Meinung". Die von Googles Gegnern oft ins Feld geführte angebliche Bevorteilung von Suchergebnissen wäre demnach vom Grundsatz der Presse- und Meinungsfreiheit beschützt und monopol- und kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Besonders interessant ist hierbei Volokhs Hinweis darauf, dass Google offiziel niemals von sich behauptet hätte, ein neutraler Informationsdienstleister zu sein (in der Tat hat der damalige Google-CEO bereits 2009 davon fantasiert, zum größten Medienkonzern aller Zeiten zu avancieren). Zu erwarten, Google würde "hypothetischen und undefinierten Erwartungen von abstrakter Objektivität" gerecht werden, sei illusorisch. Stattdessen werden Suchmaschinen wie Google, Bing (Microsoft) oder Yahoo, so Volokh, bereits "zu Recht als Medienkonzerne angesehen, genau wie die New York Times Company oder CNN".

2. Welche Folgen könnte es haben, wenn sich diese Sicht durchsetzt?
Kritiker von Volokhs Sichtweise befürchten bereits, diese könne zu einem Aufweichen derselben Netzneutralität-Prinzipien führen - die Google eigentlich selbst befürwortet. Künftig könnten Internetprovider ihre Nutzer mit Hinweis auf die Pressefreiheit am Zugang zu bestimmten Webseiten hindern und diese Zensurmaßnahmen in Anlehnung an Volokh als "von der Verfassung geschützte Meinungsäußerungen" bezeichnen. Comcast, gleichzeitig größter Medienkonzern der Welt und größter Internetprovider der USA könnte so eigene oder von anderen bezahlte Inhalte bevorteilen - so wie es das Unternehmen bereits mehrfach in der Vergangenheit getan hat.

Mehr dazu:

Eugene Volokh: First Amendment Protection for Search Engine Search Results. White Paper commissioned by Google, April 20, 2012.