Koalition beschließt Leistungsschutzrecht: Reaktionen

05.03.2012

Gestern verabschiedete die Regierungskoalition im Bundestag einen ersten Gesetzesentwurf für die Verabschiedung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage. In einer entsprechenden Pressemitteilung heißt es: "Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen."
Die Redaktion von mediadb.eu hat erste Reaktionen zu diesem seit Jahren kontrovers diskutierten Vorhaben gesammelt, das sich in erster Linie gegen Suchmaschinenmarktführer Google richtet:

BDZV: Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der 301 Zeitungen sowie die Zeitungsverlage der großen deutschen Medienkonzerne vertritt, hat seit Jahren für die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Verlage gekämpft. Dementsprechend positiv war die Reaktion des BDZV: Ein entsprechendes Gesetz sei "keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter."

Markus Beckedahl (netzpolitik.org): Das führende Portal für Netzpolitik wertete das Gesetzesvorhaben als großen Lobbyingerfolg der Axel Springer AG, die seit Jahren ihre Kontakte zur Politik nutzt, um eigene Verlagsinteressen durchzusetzen. Autor Beckedahl bezeichnete ein Leistungsschutzrecht als "Quatsch" und warnte vor potenziellen Einschränkungen der freien Meinunsäußerung im Netz.

Stefan Niggemeier: Blogger und Spiegel-Autor Stefan Niggemeier wies in einem Blog-Artikel mit einer Analogie auf die "Absurdität" der Koalitions-Entscheidung hin: "Das ist etwa, als müssten die Gelben Seiten den Unternehmen dafür zahlen, dass sie ihre Informationen aufnehmen dürfen. Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik."

Kai Biermann (Zeit Online): Kai Biermann wunderte sich in seinem Kommentar, warum die Verlage sich für ein Leistungsschutzrecht einsetzen, wenn alle ihre Inhalte kostenlos im Netz stehen würden - ein Problem, das die Verlage durch mangelnde Weitsicht selbst geschaffen hätten. Einzelne Autoren würden von dem Vorhaben nicht profitieren, wohl eher die Manager in den Vorstandsetagen. Weiterhin sieht er das Leistugsschutzrecht als Gefährdung des mit dem Recht auf Meinungsäußerung eng verknüpften Zitatrechts. 

Mehr dazu:

Spiegel Online: Koalition will Leistungsschutzrecht für Verlage einführen (5.3.2012)